Einbruchschutzmaßnahmen können staatlich gefördert werden!

Der KfW-Zuschuss

  • Für private Eigentümer bei Baumaßnahmen zum Einbruchschutz, z.B. Alarmanlagen, Videoüberwachung oder Videotürsprechanlagen
  • Mindestinvestitionsbetrag: 2000 Euro
  • Höhe des Zuschusses: 10% der förderfähigen Investitionskosten (max. 1500 Euro)
  • Förderfähig sind Materialkosten, Handwerkerleistungen und Nebenkosten der Baumaßnahmen

Weiterlesen