Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen
KFW Zuschuss Nr. 440
- Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
- Für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
- Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter
Antrag stellen ab 24.11.2020 bei der KFW möglich
Ihre Förderung beantragen Sie, bevor Sie Ihre Ladestation (z. B. Wallbox) bestellen. Den Antrag können Sie ab 24.11.2020 stellen.
Was?
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude werden Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu bestehenden Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind gefördert. Zu den geförderten Kosten gehören:
- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
Tipp: Im November 2020 veröffentlicht die KFW eine Liste der geförderten Ladestationen
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
Öffentlich zugängliche Ladestationen, zum Beispiel am Rathaus-Parkplatz oder in der Tiefgarage eines Bürogebäudes
Wen?
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördern wir:
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
Kontitionen:
Zuschusshöhe und Auszahlung
- Sie erhalten einen pauschalen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Die Anzahl der Ladepunkte geben Sie schon im Antrag an.
- Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
- Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 900 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss reduziert (siehe Tabelle).
- Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
So berechnet sich Ihr Zuschuss
Anzahl Ladepunkte | Schwellenwert | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss |
---|---|---|---|
1 | 900 EUR | z. B. 700 EUR | 0 |
1 | 900 EUR | mind. 900 EUR | 900 EUR |
2 | 1.800 EUR | z. B. 1.500 EUR | 900 EUR |
2 | 1.800 EUR | mind. 1.800 EUR | 1.800 EUR |
3 | 2.700 EUR | z. B. 2.100 EUR | 1.800 EUR |
3 | 2.700 EUR | mind. 2.700 EUR | 2.700 EUR |
Kombination mit anderen Fördermitteln
Sie können weitere Fördermittel nutzen, wenn Sie
- eine Photovoltaik-Anlage für Solarstrom installieren
- Stellplatz oder Garage und die Zugangswege barrierefrei umbauen
- Haus und Garage gegen Einbruch schützen
- mehr dazu unter: www.kfw.de
Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/ | www.kfw.de
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